Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeine Regeln für Beratungsleistungen und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH gelten für alle Beratungsangebote sowie für sämtliche abgeschlossenen Verträge unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.

Soweit Beratungsverträge oder -angebote Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Mitwirkungspflichtigkeit des Kunden
Um eine professionelle Arbeit ermöglichen zu können, wird der Kunde verpflichtet, die Firma SPM-2000 Consulting GmbH über geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche Strukturen seines Unternehmens umfassend zu informieren. Weiter wird der Kunde verpflichtet, sofern dies notwendig erscheint, persönlich an den Projekten mitzuarbeiten. Die Mitarbeit erfolgt durch folgende Maßnahmen: Sämtliche Fragen der SPM-2000 Consulting GmbH über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet.

Genauso vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, sind Fragen der SPM-2000 Consulting GmbH über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/ oder seinen Führungskräften bekannt sind. Der Kunde wird verpflichtet, die Firma SPM-2000 Consulting GmbH rechtzeitig über solche Umstände zu informieren, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
Von der Firma SPM-2000 Consulting GmbH erstellte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte müssen vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft werden, ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen.
Erforderliche Korrekturen sowie Änderungswünsche müssen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

§ 3 Datensicherung des Kunden
Falls die Firma SPM-2000 Consulting GmbH Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden übernimmt, so wird der Kunde verpflichtet zu ermöglichen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

§ 4. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Vergütung
Die Firma SPM-2000 Consulting GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der Leistungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer, erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien: Für die bis zum Zugang der schriftlichen Kündigung und vor Ablauf der Vertragsdauer erbrachten Leistungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH, zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH.
Berechnungsbasis für Honorare sind dabei die jeweils allgemein geltenden Tagessätze derjenigen Berater, die von der Firma SPM-2000 Consulting GmbH für das konkrete Projekt eingesetzt wurden.
Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gelten die oben genannten Ausführungen entsprechend.
Die Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden, wenn Die Firma SPM-2000 Consulting GmbH den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende rechtswirksam beendet hat.

§ 5. Honorare, Nebenkosten, Zahlung
Das Entgelt für die Leistung ist dem Angebot, auf das im Auftrag Bezug genommen wird, festgelegt.
Die Honorarsätze können vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Das Entgelt für die Leistungen, die der Auftragnehmer nach einer Änderung der Honorarsätze erbringt, richtet sich nach den neuen Honorarsätzen. Die neuen Honorarsätze gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers, die nach Ablauf von vier Wochen nach der Bekanntgabe der neuen Honorarsätze an den Auftraggeber erbracht werden.
Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die Firma SPM-2000 Consulting GmbH berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten die oben genannten Ausführungen sinngemäß.
Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH sind innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei einer erstmaligen Auftragserteilung eines neuen Auftraggebers der Firma SPM-2000 Consulting GmbH sind vertragsgemäß gestellte Rechnungen innerhalb von 10 Tagen, bei wiederholter Auftragserteilung innerhalb von 31 Tagen zur Zahlung fällig. Leistet der Auftraggeber auf eine Mahnung der Firma SPM-2000 Consulting GmbH nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch Mahnung in Verzug.
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Firma SPM-2000 Consulting GmbH berechtigt, ihre Arbeit an dem jeweiligen Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, so ist die Firma SPM-2000 Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.

§ 6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Die Firma SPM-2000 Consulting GmbH kommt mit ihrer Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart worden sind oder die Verzögerung grob fahrlässig verursacht worden ist.
Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ausfälle, wie z. B. höhere Gewalt, des für das Projekt vereinbarten Beraters, welche die vereinbarte Leistung vorübergehend unmöglich oder unzumutbar machen, hat die Firma SPM-2000 Consulting GmbH nicht zu vertreten.
Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Firma SPM-2000 Consulting GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit diese nicht von der Firma SPM-2000 Consulting GmbH fahrlässig verursacht worden sind.
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Firma SPM-2000 Consulting GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und einer entsprechenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch oben genannter Hindernisse die Leistung der Firma SPM-2000 Consulting GmbH dauerhaft unmöglich, so wird die Firma SPM-2000 Consulting GmbH von ihren Vertragspflichten frei.

§ 7. Gewährleistung, Haftung
Für Schäden haftet die Firma SPM-2000 Consulting GmbH aufgrund Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind - gleich aus welchem Rechtsgrund:

(1) Für Projekte mit einer Gesamtvergütung von mehr als 125.000,00 EUR mit höchstens 20% der jeweiligen Projektvergütung

(2) Für Projekte bis zu einer Gesamtvergütung von 125.000,00 EUR mit einem Gesamtbetrag in der Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch 25.000,00 EUR.

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen die Firma SPM-2000 Consulting GmbH verjähren spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

§ 8. Treuepflichten
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Weiter ist die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, zu unterlassen. Für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung zahlt die gegen diese Regelung verstoßende Partei der anderen Partei eine einmalige Pauschale von 25.000 ? unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden. Weiterführende Schadensersatzansprüche sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 9. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Firma SPM-2000 Consulting GmbH keine Wirkung, selbst wenn die Firma SPM-2000 Consulting GmbH den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen sowie für Verbindlichkeiten des Kunden ist der Firmensitz der Firma SPM-2000 Consulting GmbH.
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Firmensitz der SPM-2000 Consulting GmbH.
Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Firma SPM-2000 Consulting GmbH ist Leipzig.
Für Klagen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH gegen den Kunden ist Leipzig.
Nimmt die Firma SPM-2000 Consulting GmbH aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann die Firma SPM-2000 Consulting GmbH das Gericht des Erfüllungsortes oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nicht-kaufmännischen Gesamtschuldner seinen Gerichtsstand hat.

§ 11. Anwendungsbereich der Abschnitte 10. bis 12.
Die Regelungen obiger Abschnitten gelten ebenfalls für Beratungsangebote und -verträge der Firma SPM-2000 Consulting GmbH über die Erstellung von Analysen, Berichten, Gutachten, Prospekten, Studien und ähnlichen Werken, wenn und soweit die Vergütung der Firma SPM-2000 Consulting GmbH gemäß Vertrag in erster Linie von der Erstellung des Werkes abhängig ist (Werkvertrag gem. § 631 BGB). Die Bestimmungen obiger Abschnitte gelten ferner für entsprechende Teilleistungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH, wenn diese in dem Beratungsangebot oder -vertrag von weiteren Leistungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH abgegrenzt sind, z. B. bei stufenweißen oder nach Phasen gegliedertem Vorgehen.

§ 12. Abnahme von Werkleistungen
Die Firma SPM-2000 Consulting GmbH legt ihrem Kunden das vertragsgemäß hergestellte Werk vor. Gemäß § 640 BGB ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Nimmt der Kunde das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Kunde diese Beanstandung auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nach, so gilt das Werk als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt als Abnahme.
Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung der Firma SPM-2000 Consulting GmbH an den Kunden über die Vollendung des Werkes.
Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- oder Präsentationstermine vereinbart werden.

§13. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung
Mängel des Werkes und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften des sind der Firma SPM-2000 Consulting GmbH unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst Nachbesserung verlangen.
Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Minderung oder Wandelung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
Die Verjährungsfristen für Werkleistungen der Firma SPM-2000 Consulting GmbH richten sich nach § 638 BGB und beginnt, abweichend von Abschnitt 7., mit der Abnahme des Werks (vgl. Abschnitt 12.).
Im übrigen bleiben die Regelungen in Abschnitt 7. unberührt.

§14. Rabatt-Aktionen und Gewinnspiele
Bei allen Rabatt-Aktionen und Gewinnspielen der Firma SPM-2000 ist in jedem Fall der Rechtsweg ausgeschlossen. Berechtigt zu deren Teilnahme sind alle Person die das 18 . Lebensjahr vollendet haben. SPM-2000, deren Angehörige sowie Kooperationspartner und Kunden, die über einen Rahmenvertrag mit SPM-2000 verfügen, sind von der Teilnahme an Rabatt-Aktionen und Gewinnspielen ausgeschlossen. Jeder Gewinner ist von der weiteren Teilnahme an dem selben Gewinnspiel ausgeschlossen.

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